Berichte aus der Kirchenverwaltung

St. Jakob Mitterteich


 

Grabgebühren zum runterladen neu
Änderung Gebührenordnung 2025-01-01.pdf (52.83KB)
Grabgebühren zum runterladen neu
Änderung Gebührenordnung 2025-01-01.pdf (52.83KB)
Friedhofsgestaltung zum Download
Bereich Friedhofsgestaltung[9015].pdf (157.99KB)
Friedhofsgestaltung zum Download
Bereich Friedhofsgestaltung[9015].pdf (157.99KB)



Zurück zur Kirchenverwaltung
Zurück zur Startseite





                    Katholische Kirchenstiftung Mitterteich

Die Kirchenverwaltung hat die Änderung der Friedhofsgebühren wie folgt beschlossen. Demnach gilt ab 1. Jan. 2025 folgende Gebührenordnung:

Grabnutzungsgebühren:

Kindergräber
Einzelgräber
Familiengräber je Stelle
Grüfte je Stelle
Urnengräber
Urnengräber im Kieselfeld
Urnengrab im Grab anonym
Steinplatte im Urnenfeld
Einmalige Gebühr bei Grüften


Leichenhausgebühren:

Kinder
Erwachsene

Gebührensatz Friedhofskirche (für Nichtmitglieder der kath. oder ev. Kirche):

20,00 € pro Jahr
50,00 € pro Jahr
50,00 € pro Jahr
65,00 € pro Jahr
45,00 € pro Jahr
50,00 € pro Jahr
30,00 € pro Jahr
60,00 € pro Jahr

Nach Angebot




  80,00 €
320,00 €


250,00 €


Anerkennung der Gebührenordnung durch Beschluss der Kirchenverwaltung
am 26. Sept. 2024


Gez.
Oliver Pollinger, Stadtpfarrer
Wolfgang Hecht, Kirchenpfleger



Friedhofsgestaltung
Die Kirchenverwaltung hat Maßnahmen zur Erweiterung des Angebots an möglichen Bestattungsformen beschlossen:
(Sammel)Urnengräber: Anonym und namentlich
Im ersten Schritt werden Grabstellen für (Sammel)Urnengräber angelegt. Diese sollen sowohl für die anonyme Form als auch mit namentlicher Beschriftung angeboten werden.
Urnengrabanlagen mit Kreuz:
Durch die Auflösung von Grabanlagen entstehen immer größere und zusammenhängende Flächen. Diese könnten für Gemeinschaftsurnengräber verwendet werden.
Jede Gemeinschaftsanlage könnte wie abgebildet für sechs Urnengrablegen für je vier Urnen genutzt werden. Mit z. B. Granit-Kantensteinen eingefasst entstehen damit eigenständige Anlagen mit einer klaren Abgrenzung. Die Fläche selbst kann wahlweise begrünt oder mit einem Füllmaterial gestaltet werden. Bei diesen Urnengräbern gibt es für die Angehörigen keinen Pflegeaufwand und sie können nach 20 Jahren entweder verlängert oder neu vergeben werden.

 







Quelle: HH Pfarrer Oliver Pollinger



Urnenfeld:
Auf der freien Fläche des südöstlichen Teils des Friedhofs soll vorerst nur eine Hälfte für ein Urnenfeld Verwendung finden, um zunächst Erfahrungswerte für deren Akzeptanz zu sammeln. Wenn die Nachfrage steigen sollte, kann eine Erweiterung um die andere Hälfte erfolgen. Die Granit-Steinplatten (ca. 40 cm x 25 cm) werden im Boden eingelassen, damit das Gelände ohne größere Schwierigkeiten gepflegt werden kann.






Quelle: HH Pfarrer Oliver Pollinger